Scherenschnitt Schweiz ist ein Verein nach Artikel 60ff ZGB mit Sitz in Unterseen.
Der Verein fördert in der Schweiz vor allem den Bereich Scherenschnitt und im weiteren auch verwandte Techniken der angewandten Kunst, indem er insbesondere Ausstellungen veranstaltet und Werke ankauft. Die Werke im Besitz des Vereins sind nach Möglichkeit in geeigneter Art zugänglich zu machen.
Alle Mitglieder haben in der Generalversammlung das gleiche Stimmrecht. Der
Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Stimm- und wahlberechtigt sind
die Eintretenden erst nach der Aufnahme in den Verein durch die Generalversammlung.
Der Austritt kann jeweils auf Ende des Kalenderjahres mit schriftlicher Kündigung
erfolgen. Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr voll zu
bezahlen. Mitglieder, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht
erfüllen, können auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung
von der Mitgliederliste gestrichen werden.
Ehrenmitglied kann werden, wer sich um den Verein im allgemeinen in ganz besonderer Weise verdient gemacht hat. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Ehrenmitglieder bezahlen keine Mitgliederbeiträge.
Die Generalversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen. Sie beschliesst über den Jahresbericht, die Jahresrechnung, das Budget, die Mitgliederbeiträge, Statutenänderungen und weitere vom Vorstand vorgelegte Anträge. Sie wählt den Vorstand, den Präsidenten und zwei Rechnungsrevisoren. Statutenänderungen und Ausschlüsse benötigen eine Zweidrittels-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und wird auf 4 Jahre
gewählt. Er konstituiert sich selbst. Er erledigt alle Geschäfte, die nicht der
Generalversammlung vorbehalten sind und tätigt insbesondere die Ankäufe im
Rahmen des Budgets und erstellt ein Inventar.
Der Vorstand beschliesst alljährlich neu die Ausrichtung der Spesen für den allgemeinen
Aufwand im Bürobereich, das Bulletin, die Lagermiete usw.
Der Präsident, der Vizepräsident und der Aktuar zeichnen verbindlich zu zweien.
Der Vorstand besteht aus Mitgliedern.
Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins werden bei einem Ueberschuss der
baren Mittel weitere Werke angekauft und der ganze Bestand der Sammlung
wird dem Kanton Bern in seine «Sammlung angewandte Kunst» oder einem
anderen geeigneten Museum übergeben.
Also beschlossen von der Gründungsversammlung am 26. August 1986 in
Unterseen. Revidiert am 26. Oktober 1987 und am 2. Mai 1999 in Bern.
Der Präsident: sig. Fritz Hobi
Der Aktuar: sig. Ueli Hauswirth